Donnerstag, 28. Februar 2008

Am 28. Januar . . .

. . . hatte ich schon einmal über die Riesenfichten, die beim Nachbarn stehen, berichtet. Bei jedem Sturm, und von denen haben wir in der letzten Zeit viele, fallen diverse große und kleine Äste herab. Alle landen natürlich, vom Sturm getrieben, bei mir und ich muß sie entsorgen. Ein besonders dicker Ast hängt, wie ein Damoklesschwert, direkt über meinem Schuppen (siehe Foto am 28.).
Heute habe ich dem Nachbarn mal einen Besuch abgestattet und ihn gebeten, seine Bäume mal auslichten und alle morschen Äste beseitigen zu lassen. Er zeigte sich leider sehr uneinsichtig und wurde sogar ausfallend.
Wenden wir uns lieber erfreulicheren Dingen zu, z. B. der Krokusblüte, die jetzt im Garten gute Fortschritte macht.

picCube-Bilderhosting

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Luposine - 28. Feb, 18:08

Fiel dir doch noch was ein ;)
Mensch ärgere dich nicht....

Einen schönen Landeplatz hat sich die Fliege ausgesucht :)

Griassle, Eveline

Frau Waldspecht - 29. Feb, 14:35

Den Pickwick-Krokus findet auch die Fliege anziehend ...
Bei dem prophezeiten Wetter sind solche Bilder Balsam für die
Augen ...
Hoffentlich stürmt's nicht allzu doll ...
Dir liebe Grüße, Anette

widder49 - 29. Feb, 18:37

Zitat: ***Sturmschäden durch Bäume

Werden durch herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Grundstückseigentümer nur dann, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, das heißt, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf seinen Baumbestand verletzt hat.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Zeitabständen hinsichtlich Stand- und Bruchfestigkeit zu überprüfen. Hierbei genügt grundsätzlich eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Eine genauere Überprüfung durch einen Fachmann ist nur dann erforderlich, wenn ein Baum bereits entsprechende Krankheitssymptome aufweist.

Der Grundstückseigentümer haftet jedoch auch trotz unterlassener Kontrollmaßnahmen nicht für den Schaden, der z. B. bei extremen Stürmen auch bei einem gesunden Baum eingetreten wäre. Die Haftungsvoraussetzungen hat im Streitfall der geschädigte Nachbar darzulegen und zu beweisen.***

Man beachte den letzten Satz! Dann fotografier noch ausgiebig, damit Du Beweise hast, für den Fall der Fälle!

Wir hatten mal ein Grundstück, mit einer 25 m hohen Pappel, die ins Baumschutzregister eingetragen und "schützenswert" war.
Junge Junge... hab ich Blut und Wasser geschwitzt, wenn es mal etwas mehr windete...
Und was haben wir Kosten gehabt, die regelmäßig absterbenden Äste entfernen zu lassen.

Ich drück Dir die Daumen, dass Du noch einmal unbeschadet davonkommst.

Gisela

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